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ECCOSoft CMMS - Arbeitsschutz

Nach dem Arbeitsschutzgesetz vom August 1996 hat der Arbeitgeber umfangreiche Beurteilungspflichten, in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten auftreten können, zu erfüllen. Unser ECCOSoft CMMS Arbeitsschutz Modul unterstützt Sie bei der Erfüllung der vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz

Gefährdungsfaktoren

 

  • Erfassen von Gefahrstoffen durch Normbezeichnungen (CAS-, EG- Nummer.)
     
  • Gefährdungsbeurteilung aller relevanten Unternehmens- und Arbeitsbereiche
     
  • Umfangreicher Katalog vordefinierter Gefährdungsfaktoren
     
  • Die Einsatzbereiche werden in einer hierarchischen Organigramm Struktur abgebildet
     
  • Gefährdungsbeurteilungen für jeden einzelnen  Anwender zugänglich
     
  • Workflow gesteuerte Definition von Gefährdungsbeurteilungen
     
  • Funktion zur Erfassung von Unfällen und Gründen sowohl zum Unfallhergang als auch zur Auswertung in einer Statistik
     
  • Liste mit einer Übersicht aller gemeldeten Unfälle
     
  • Liste kann mit Hilfe des Berechtigungssystems zur Unterdrückung persönlicher Daten gestaltet werden
     
  • Funktionen zur Erfassung und Überwachung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung
     
  • Katalog mit Langtexten über Vorsorgeuntersuchungen mit der Möglichkeit zur individuellen Katalogpflege
     
  • Erfassen von bereichsbezogenen Informationen zur GBU wie z.B. Anzahl der Beschäftigten, sicherheitstechnische Betreuung, medizinische Betreuung, etc. und der Möglichkeit diese mit einer GBU in Beziehung zu setzen

Gefahrstoffkataster

Arbeitsschutz

Gefahrstoffverzeichnis

Arbeitsschutz

Gefahrstoffverzeichnis

  • Gefahrstoffe lassen sich mit Hersteller- und/oder Lieferanten Daten verknüpfen
     
  • Die Übersicht aller von einem Unternehmen gelieferten Stoffe können direkt abgerufen werden
     
  • Einfache Zuordnung von Sicherheitsdatenblättern durch Verknüpfung mit dem Dokumentenarchiv


Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
 

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes,
     
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
     
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,
     
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.
     

Umfangreiche Kataloge mit Informationen über:

  • Maßnahmen
     
  • Gefahren
     
  • Schutzstufeen
     
  • GHS Texte
     
  • Sicherheitsdatenblätter (auszugsweise)
     
  • Vorsorgeuntersuchungen

 

 

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